Ressourceneffizienzbeiträge
Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik nach Artikel 82 DZV
Für die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird gemäss Artikel 82 der Direktzahlungsverordnung ein einmaliger Beitrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet.
Gesuch für einen einmaligen Beitrag für präzise Applikationstechnik
Gesuchstellung
Um das Gesuch für Beiträge für präzise Applikationstechnik zu stellen, ist das Gesuchsformular für präzise Applikatonstechnik auszufüllen und zusammen mit den Rechnungskopien dem Landwirtschaftsamt einzureichen. Das Formular finden Sie unter Betriebsstrukturdatenerhebung "Weitere Unterlagen".