Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Landschaftsqualitätsprojekt

Einleitung
Landschaftsqualitätsprojekte wurden mit der Agrarpolitik (AP) 2014-2017 als neue Direktzahlungsart eingeführt, um attraktive Landschaften regionalspezifisch zu fördern, zu erhalten und weiter zu entwicklen. Im Kanton Thurgau wurde 2014 als erstes das Landschaftsqualitätsprojekt Mittlethurgau (I) lanciert. Mit einer Beteiliung von rund 50 % der Landwirte ist es erfolgreich gestartet. Im Rahmen des LQ-Projektes Mittelthurgau konnten wichtige Erfahrungen gesammelt und Massnahmen nachgebessert werden. Im April 2015 starteten die Projekte Oberthurgau (II) und Hinterthurgau-Immenberg (III), das Projekt Unterthurgau (IV) startete 2016.

Die Landschaftsqualitätsprojekte werden von regionalen Projektgruppen in Zusammenarbeit mit kantonalen Ämtern und diversen Interessensgruppen ausgearbeitet. Die Initiierung erfolgt von der Basis in Zusammenarbeit mit lokalen Landwirten. Die beim Bund eingereichten Projekte werden von Vertretern des BLW und BAFU beurteilt. Ausgerichtet ist diese Beurteilung auf die in der Direktzahlungsverordnung (DZV) definierten Mindestanforderungen (Artikel 64 Absatz 1). Dazu gehören die regionale Verankerung der Landschaftsziele, zielgerichtete und umsetzbare Massnahmen sowie an Leistungen und Werten orientierte Beitragsansätze.

Alle Thurgauer Projekte laufen mindestens bis ins Jahr 2022. Danach werden sie, bei genügender Zielerreichung, weitergeführt. Die Beiträge sind durch das BLW bis 2018 auf Fr. 360.00 pro Hektare beschränkt. 90 % der Kosten werden vom Bund, 10 % vom Kanton Thurgau übernommen. In Abhängigkeit der Vetragsausgestaltung (Anzahl Massnahmen, Aufwand) fallen die LQ-Beiträge pro Betrieb unterschiedlich hoch aus. Der Mitgliederbeitrag beträgt ab 2015 jährlich Fr. 50.00 pro Betrieb plus 2 % der LQ-Beitragssumme.
Die Umsetzung von Landschaftsqualitätsprojekten soll zeitlich gestaffelt erfolgen und alle Regionen sollen Projekte realisieren können. Deshalb werden bis Ende 2017 die Mittel des Bundes für Landschaftqualitätsbeiträge plafoniert und entsprechend der LN auf die Kantone aufgeteilt (Fr. 120.00 pro ha LN). Damit erhalten die Kantone Planungssicherheit: Ihnen werden die Mittel für Landschaftqualitätsprojekte jährlich bis zu diesem Betrag zugesichert.

Informationen
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Projekten sind auf der Homepage der Projekte unter www.landschaftsqualitaet-tg.ch zu finden.
Es besteht zudem ein konstenloses Beratungsangebot per Telefon, Mail oder Kontaktformular auf der Homepage. Persönliche Beratungen auf dem Betrieb werden kostenpflichtig von der Geschäftsstelle des Vereins Landschaftsqualität Mittelthurgau durch Peter Schweizer angeboten.

Daten
Das Landschaftsqualitätsprojekt Mittelthurgau ist 2014 gestartet. Die Projekte Oberthurgau und Hinterthurgau-Immenberg folgten 2015 und das Projekt Unterthurgau-Seerücken 2016.

Die Erhebung erfolgt jeweils mit der Betriebsstrukturdatenerhebung

Die Erhebung der LQ-Massnahme 203 - farbige Zwischenkultur erfolgt jeweils zwischen dem 15. bis 31. August

Ab 2016 können von Bewirtschaftern in den Gebieten der Projekte Mittelthurgau, Oberthurgau, Hinterthurgau-Immenberg und Unterthurgau-Seerücken Flächen in allen vier Projekten angemeldet werden.

Das vierte Projekt, Unterthurgau-Seerücken, schliesst die noch verbleibende Fläche des Kantons Thurgau ein. So haben ab 2016 alle Landwirte die Möglichkeit, sich an den Landschaftsqualitätsprojekten zu beteiligen.

Alle Projekte sind ähnlich aufgebaut und unterscheiden sich nur in wenigen lokaltypischen Massnahmen.

Es wird zwischen ein- und mehrjährigen Massnahmen unterschieden. Die Anmeldungen von einjährigen Massnahmen erfolgt jährlich. Mehrjährige Massnahmen müssen nur einmal deklariert, können jedoch jährlich mutiert werden.

Aufgaben / Kontrollen
Die Rechte und Pflichten der Bewirtschafter werden in der Bewirtschaftungsvereinbarung festgehalten, die der Bewirtschafter mit dem kantonalen Landwirtschaftsamt abschliesst. Darin wird auch der Umgang und die Zuständigkeit bei ausserkantonalen Flächen beschrieben.

Link zu Bewirtschaftungsvereinbarungen

Die Kontrollen der Massnahmen werden durch die Gemeindestellen für Landwirtschaft oder Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes getätigt. Der Umgang mit Falschdeklarationen ist in den Kürzungsrichtlinien geregelt.

Link zu den Kürzungsrichtlinien

Link zur LQ-Homepage

Link zu BLW-LQ-Seite

Link zu Massnahmenkatalog LQ-Projekt Hinterthurgau-Immenberg

Link zu Massnahmenkatalog LQ-Projekt Mittelthurgau

Link zu Massnahmenkatalog LQ-Projekt Oberthurgau

Link zu Massnahmenkatalog LQ-Projekt Unterthurgau