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Betriebsstrukturdatenerhebung

Eine vollständige Tier- und Flächendeklaration bildet die Grundlage z.B. für die Tierseuchenbekämpfung, den Beitragseinzug in den Tierseuchen- und Pflanzenschutzfonds sowie für die Berechnung der Direktzahlungen. Alle Personen, welche Tiere halten oder Flächen bewirtschaften, haben deshalb ihre Angaben jährlich dem Landwirtschaftsamt zu deklarieren. Die Erfassungsperiode dauert vom 8. Februar bis 3. März.

Prüfung der Betriebsstrukturdaten und der Programmmeldungen
Vom 15. bis 31. August besteht die Möglichkeit, unter www.agate.ch in der kantonalen Datenerhebung TG die Betriebsstrukturdaten und die Programmanmeldungen für das aktuelle Beitragsjahr und das Folgejahr zu überprüfen.

Können Programmbestimmungen nicht eingehalten werden, melden sich die Betriebe von den Programmen ab. Neue Anmeldungen für das Folgejahr können ebenfalls bis am 31. August des aktuellen Beitragsjahr erfasst werden.

Link zu Betriebsstrukturdatenerhebung


Für detaiilierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.