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Hofübergabe/neue Tierhalter

Hofübergabe, Bewirtschafterwechsel

Bitte melden Sie einen Bewirtschafterwechsel bei einem anerkannten Landwirtschaftsbetrieb frühzeitig via Meldeformular Bewirtschafterwechsel oder telefonisch beim Landwirtschaftsamt.

Registrierung einer Tierhaltung

Alle Halter von meldepflichtigen Tiergattungen werden vom Landwirtschaftsamt registriert. Neue Tierhalter melden sich bitte unter 058 345 57 18 oder per Email an ruedi.heierliNULL@tg.ch

Registrierung einer Bienenhaltung

Das Landwirtschaftsamt registriert alle Bienenhaltungen im Thurgau und trägt die einzelnen Bienenstandorte in der Bienenstandskarte http://map.geo.tg.ch ein.
Die Bienenstandskarte ist für jedermann öffentlich einsehbar.

Tierverkehrsdaten, TVD-Nummer

Klauentiere
Alle Klauentierhalter müssen beim Kanton registriert sein und über eine TVD-Nummer verfügen. Für die Registrierung des Betriebes und für die Vergabe der TVD-Nummer ist im Kanton Thurgau das Landwirtschaftsamt zuständig.
Betriebe, die an mehr als einem Standort Klauentiere halten, müssen pro Standort über eine TVD-Nummer verfügen, sofern die Fahrdistanz zwischen den Standorten mehr als 3 Kilometer beträgt. Bei den Tieren der Rindergattung erfolgt die Tierdeklaration durch den Tierhalter direkt auf der Tierverkehrsdatenbank über www.agate.ch. Das Landwirtschaftsamt bezieht die benötigten Rindviehdaten für die jährliche Betriebsdatenerhebung direkt von der TVD.

Für alle übrigen Klauentiere sind über www.agate.ch > "Tierverkehr" jeweils für die neugeborenen Tiere Ohrmarken zu bestellen. Die Tierdeklaration erfolgt über die kantonale Tierdatenerhebung auf www.agate.ch > "Kantonale Datenerhebung TG".

Schweine
Für Schweinehalter sind seit 2011 alle Tierzugänge meldepflichtig. Die Meldungen erfolgen auf www.agate.ch > "Tierverkehr" > "Meldungen" > "Schweine". Die Schweinedeklaration erfolgt weiterhin zusätzlich über die kantonale Betriebsdatenerhebung auf www.agate.ch > "Kantonale Datenerhebung TG"

Equiden
Seit 2011 brauchen alle Equidenhalter (Pferde, Esel, Maultiere) eine TVD-Nummer. Für die Vergabe ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Die Registrierungspflicht bei den Equiden liegt jedoch beim Tiereigentümer. Tierwechsel ab einer Dauer von 30 Tagen, sowie Geburten sind ebenfalls vom Tiereigentümer zu melden. Meldungen erfolgen auf www.agate.ch > "Tierverkehr". Es ist zu beachten, dass unter "Person" die Rolle "Equideneigentümer" gewählt wird, anschliessend > "Meldungen" > "Equiden". Das Landwirtschaftsamt bezieht seit 2018 die Equidendaten für die jährliche Betriebsstrukturdatenerhebung direkt von der TVD.

Geflügel
Werden in einer Geflügelhaltung mehr als 250 Zuchttiere oder 1'000 Legehennen sowie auf mehr als 333 m2 Mastpoulets oder mehr als 200 m2 Truten gehalten, so müssen diese auf Salmonella-Infektionen untersucht werden (Tierseuchenverordnung (TSV) Artikel 257).
Seit 2016 muss in solchen Geflügelhaltungen die Einstallung von Herden innerhalb von 7 Arbeitstagen an die TVD gemeldet werden (TSV Artikel 18b, TVD-Verordnung Artikel 8b). Die Geflügeldeklaration erfolgt weiterhin zusätzlich über die Kantonale Betriebsstrukturdatenerhebung auf www.agate.ch > "Kantonale Datenerhebung TG".

Schafe, Ziegen
Per 1. Januar 2020 wird bei Schafen und Ziegen die Einzeltierregistrierung auf der Tierverkehrsdatenbank eingeführt. Detaillierte Angaben erhalten Sie auf www.schafeziegen.ch.

Sämtliche Informationen unter www.agate.ch.


Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Ruedi Heierli, Tel. 058 345 57 18

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