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Pachtrecht

Wo finde ich den vollständigen Gesetzestext über die landwirtschaftliche Pacht?
Im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)

Was ist im LPG geregelt?
Das Verpachten von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken ist in einem speziellen Gesetz und der entsprechenden Verordnung geregelt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Rebgrundstücke unter 15 Aren und landwirtschaftliche Grundstücke ohne Gebäude unter 25 Aren. Die Pachtdauer beträgt für landwirtschaftliche Gewerbe erstmals mindestens neun Jahre und für einzelne Grundstücke mindestens sechs Jahre. 

Wann gilt das landwirtschaftliche Pachtgesetz?
Das Gesetz gilt für die Pacht: (Artikel 1 LPG)
von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung
• von landwirtschaftlichen Gewerben
• nicht landwirtschaftlichen Nebengewerben, die mit einem landwirtschaftlichen Gewerbe eine Einheit bilden

Das Gesetz gilt auch für Rechtsgeschäfte, die das gleiche bezwecken wie die landwirtschaftliche Pacht und ohne Unterstellung unter das Gesetz den von diesem angestrebten Schutz vereiteln würde.

Für die Pacht von Allmenden, Alpen und Weiden sowie Nutzungs- und Anteilsrechten an solchen gelten die Bestimmungen über die Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Wofür ist das Landwirtschaftsamt zuständig?
• kürzere Pachtdauer (Artikel 7 und 8 LPG)
• parzellenweise Verpachtung von landwirtschaftlichen Gewerben (Artikel 30 - 32 LPG)
• Pachtzins von landwirtschaftlichen Gewerben (Artikel 42 ff LPG)

Wann braucht es eine Bewilligung?
Wenn man von einem landwirtschaftlichen Gewerbe einzelne Grundstücke oder Teile von einzelnen Grundstücken verpachtet (parzellenweise Verpachtung).
• bei der Verpachtung von einzelnen Grundstücken von einem landwirtschaftlichen Gewerbe, das mehr als 10% der Betriebsfläche ausmachen (parzellenweise Verpachtung)
• bei einer verkürzten Pachtdauer von weniger als 9 bzw. 6 Jahren
• beim Pachtzins von landwirtschaftlichen Gewerbe

Kann ich mich gegen eine Kündigung eines Pachtgrundstückes wehren?
Ja. Kündigt eine Partei den Pachtvertrag, so kann die andere Partei innert dreier Monate seit Empfang der Kündigung beim Richter am Ort des Pachtgegenstandes auf Erstreckung der Pacht klagen. Läuft ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Pachtvertrag aus und kommt kein neuer Vertrag zustande, so kann jede Partei spätestens neun Monate vor Ablauf der Pacht beim Richter auf Erstreckung der Pacht klagen. Zuständig bei Streitigkeiten im Pachtrecht ist die Schlichtungsbehörde der Gemeinde, in welcher sich der Pachtgegenstand befindet. Unter folgendem Link sind die Schlichtungsbehörden aufgelistet: Schlichtungsbeörden (tg.ch)

Der Richter erstreckt die Pacht, wenn dies für den Beklagten zumutbar ist. Hat der Verpächter gekündigt, so muss er nachweisen, dass die Fortsetzung der Pacht für ihn unzumutbar oder aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt ist.

Der behördliche Entscheid über den Pachtzins macht die Fortsetzung der Pacht in keinem Fall unzumutbar.

Der Richter erstreckt die Pacht um drei bis sechs Jahre. Er würdigt dabei die persönlichen Verhältnisse und berücksichtigt namentlich die Art des Pachtgegenstandes und eine allfällige Abkürzung der Pachtdauer (Artikel 26 und 27 LPG).

Kann der Verpächter bei einer Betriebsübergabe das Pachtland dem neuen Bewirtschafter kündigen?
Ja. Übergibt der Inhaber ein landwirtschaftliches Gewerbe, das teilweise im Eigentum und teilweise gepachtet ist, einer anderen Person zur Betriebsführung, so kann der Übernehmer des Gewerbes dem Verpächter eines Zupachtgrundstücks schriftlich erklären, dass er dieses Grundstück pachtweise weiterbewirtschaften möchte.

Lehnt der Verpächter nicht innert dreier Monate seit Empfang der Erklärung den Übernehmer als Pächter ab, oder verlangt der innert derselben Frist nicht den Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit dem Übernehmer, so tritt dieser in den laufenden Pachtvertrag ein (Artikel 19 LPG).

Der Verpächter hat drei Möglichkeiten:
• er kann den neuen Bewirtschafter ablehnen
• er kann mit dem neuen Bewirtschafter einen neuen Vertrag abschliessen
• er kann schriftlich erklären, das der neue Bewirtschafter in den bestehenden Vertrag eintreten darf

Wenn der Verpächter nicht reagiert, tritt der Übernehmer in den laufenden Vertrag ein.

Wie muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung eines Pachtvertrages ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Ist nichts anderes vereinbart, kann nur auf den ortsüblichen Frühjahrs- oder Herbsttermin gekündigt werden (Artikel 16 LPG). Heutzutage werden Pachtverträge häufig auf den Beginn des Kalenderjahres abgeschlossen. Eine Kündigung erfolgt hier auf das Jahresende.

Wie wird der Pachtzins für Boden (ohne Rebboden) berechnet?
Der höchstzulässige Pachtzins für Boden setzt sich zusammen aus dem Basispachtzins, bereinigt aufgrund der örtlichen Verhältnisse und allfälligen betriebsbezogenen Zuschlägen. Schema zur Berechnung des Pachtzinses für landwirtschaftliche Grundstücke

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