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Ertragswertschätzungen

Neue Schätzungsanleitung ab dem 1. April 2018
Nach der letzten Überarbeitung der Schätzungsanleitung im Jahr 2004 ist es nun wieder so weit, dass die Schätzungsgrundsätze dem aktuellen Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Die Ertragswerte und damit auch die Belastungsgrenzen der Landwirtschaftsbetriebe werden wegen der neuen Grundsätze gemäss Auskunft des Schweizer Bauernverbandes (SBV) um 10 % bis 20 % steigen. Für Betriebsübergaben per 1. Januar 2019 ist der Ertragswert nach neuer Schätzungsanleitung massgeben.

Das Landwirtschaftsamt wird am 1. April 2018 direkt auf die neuen Ansätze umstellen. Hochrechnungen, welche Auswirkung die Änderung auf einzelne Betriebe haben wird, sind im Voraus nicht möglich.

Wann brauche ich eine Ertragswertschätzung mit Belastungsgrenze?
Immer dann, wenn es um das Eintragen einer Grundpfandschuld geht. Zum Beispiel bei:
- Landkauf oder -verkauf
- Neu- oder Umbauten
- Neuregelung von Hypotheken

Zudem ist vor Betriebsübergaben die Schätzung des Ertragswertes empfehlenswert.

Wie komme ich zu einer Ertragswertschätzung?
Der Ertragswert und die Belastungsgrenze werden nur auf Antrag des Eigentümers bzw. der Eigentümerin geschätzt und mit einem rechtsgültigen Entscheid eröffnet. Um eine Schätzung auszulösen, reicht ein Anruf beim betreffenden Grundbuchamt. Dort können Sie der zuständigen Person erklären, dass Sie eine Ertragswertschätzung benötigen. Diese wird dann die Gesuchsunterlagen so weit wie möglich vorbereiten und Ihnen per Post zusenden. Sobald Sie die Gesuchsunterlagen erhalten haben, müssen Sie diese mit Ihrer Unterschrift, dem Gesuchsgrund und Ihrer Telefonnummer ergänzen. Der Gesuchsgrund ist wichtig, da wir diesen für die korrekte Vorbereitung der Schätzung benötigen. Die ergänzten Gesuchsunterlagen senden Sie an das Landwirtschaftsamt. Sobald wir Ihr Gesuch erhalten haben, beauftragen wir einen Schätzer mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Dieser wird dann einen Termin mit Ihnen vereinbaren und die Schätzung durchführen. Nachdem wir vom Schätzer die Schätzung erhalten haben eröffnen wir Ihnen den Ertragswert und die Belastungsgrenze mit einem rechtsgültigen Entscheid.

Wie lange geht der Prozess?
Vom Einreichen des Gesuches bis zum Erhalt des Ertragswertentscheides müssen Sie im Schnitt vier Wochen rechnen. Wenn für Sie die Schätzung sehr eilt, können Sie uns dies mitteilen. Wir werden dann unser Möglichstes tun, um den Prozess zu beschleunigen.