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Herdenschutz

Fachbereich Herdenschutz

Der Kanton Thurgau ist für die Herdenschutzberatung zuständig (Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSV, Art. 10ter, Abs. 4). Zurzeit ist der Grossraubtierdruck im Kanton gering und es ist nur vereinzelt mit einzelnen Ereignissen zu rechnen. Deshalb beauftragt der Kanton Thurgau die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea, 8315 Lindau ZH, die kantonale Herdenschutzberatung zu übernehmen.

Folgende Leistungen werden durch die Agridea erbracht:

Als nationale Fachstelle für den Herdenschutz stellt die Agridea die nötigen Kompetenzen und Ressourcen bereit.

Fachstelle Herdenschutz der AGRIDEA

Fachstelle Herdenschutzhunde der AGRIDEA

Herdenschutz Schweiz

Merkblätter:

 

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