Herdenschutz
Fachbereich Herdenschutz
Der Kanton Thurgau ist für die Herdenschutzberatung zuständig (Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSV, Art. 10ter, Abs. 4). Zurzeit ist der Grossraubtierdruck im Kanton gering und es ist nur vereinzelt mit einzelnen Ereignissen zu rechnen. Deshalb beauftragt der Kanton Thurgau die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea, 8315 Lindau ZH, die kantonale Herdenschutzberatung zu übernehmen.
Folgende Leistungen werden durch die Agridea erbracht:
- Herdenschutzberatung der betroffenen Landwirte vor Ort und per Telefon.
- Koordination mit der Wildhut und den zuständigen kantonalen Ämtern für Landwirtschaft, Jagd und Fischerei.
- Koordination mit der Fachberatung für Herdenschutzhunde, Bund und Kantone.
- Unterstützung bei Notfallmassnahmen und Materialverwaltung des Notfallsets nach Bedarf.
Als nationale Fachstelle für den Herdenschutz stellt die Agridea die nötigen Kompetenzen und Ressourcen bereit.
Fachstelle Herdenschutz der AGRIDEA
Fachstelle Herdenschutzhunde der AGRIDEA
Merkblätter:
- Vollzugshilfe Herdenschutz 2019 des BAFU
- Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden
- Verhalten von Grossraubtieren gegenüber Zäunen
- Elektrische Weidezäune als effiziente Herdenschutzmassnahme
- Flatterbänder oder Blinklampen an Weidezäunen