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LQ Ausserkantonal

Ausserkantonale Flächen in LQ-Projekten

Bewirtschafter mit Betrieb und Wohnort im Thurgau und ausserkantonalen Flächen in LQ-Projekten.

Ab dem Beitragsjahr 2015 können Flächen von Thurgauer Betrieben, die in ausserkantonalen Landschaftsqualitätsprojekten liegen und die dortigen Auflagen erfüllen, angemeldet werden.

Der Bewirtschafter füllt das LQ-Meldeformular für Betriebe mit ausserkantonaler landwirtschaftlicher Nutzfläche [pdf, 27 KB] aus und sendet es unterschrieben an das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau. Dieses kontrolliert die Massnahmen und schickt die gesammelten Formulare an die kantonalen Ämter der betreffenden Kantone. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt durch das Landwirtschaftsamt Thurgau.

Die Massnahmen "105 Vielfältige Grünlandnutzung" und "201 Vielfältige Fruchtfolge" müssen ebenfalls im Erfassungsblatt eingetragen werden, sofern ausserkantonale Parzellen betroffen sind.